Verhaltensregeln im Schulbetrieb

Die Schutz- und Hygienemaßnahmen sind in Unterrichts- und Pausenzeiten strikt einzuhalten.

  • Kontaktbeschränkung, Abstand mindestens 1,50 m (Empfehlung)
  • Händehygiene (20-30 Sekunden), Beachtung bei Kontakt mit Türgriffen u.a., Händeschütteln, Umarmungen vermeiden
  • Husten- und Niesetikette (Armbeuge)
  • Tragen von Mundschutz (Mund-Nasen-Bedeckung) auf allen Unterrichts- und Schulwegen (Gebäude, Schulhof bei Nichteinhaltung des Mindestabstandes)
  • Unterricht bei offenen Türen sinnvoll (Einzelentscheidung)
  • Lüften der Unterrichtsräume (Stoßlüften) nach jeder Unterrichtsstunde
  • Gruppenstärken bei Unterrichtssequenzen (20 Personen als Regelfall/entsprechend der Raumgröße ggf. mehr)
  • Betretungsverbot bei Krankheitssymptomen (Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust Geruchs- oder Geschmackssinn, Halsschmerzen)
  • Umsetzung der hygienischen Maßnahmen des Schulträgers (Reinigungsregime)
  • Beachtung der Risikogruppen (Schüler und Lehrer)
  • Dienstberatungen und Sprechstunden sind auf ein absolutes Minimum zu begrenzen (großer Raum!; auch Mitwirkungsgremien)
  • Beachtung der Maßnahmen auch auf den Toiletten
  • Einschränkung der Projektarbeit (u.a. Gruppenarbeit, Experimente, Nutzung des Informatikraumes)
  • Mittagessenversorgung erfolgt ab 31.08.20 unter Beachtung der entsprechenden Vorschriften und unter Aufsicht
  • Gemäß Hausordnung beginnt der Unterricht 7:20 Uhr unter Aufsicht des Lehrers (Abholung der Schüler auf dem Schulhof, größere Schüler selbständig bis zum Unterrichtsraum/Händehygiene ist an den ausgewiesenen Stellen bzw. im Klassenraum abzusichern)

(Grundlage: Schulinterner Hygieneplan, Vorgaben des TMBJS, Festlegungen des Schulträgers)

 

gez. OStD Dr. Rühl/SL