Übersicht zu den aktuellen schulinternen Hygienemaßnahmen und entsprechenden Festlegungen
Liebe Eltern, liebe Schüler,
das neue Schuljahr hat begonnen und die Hoffnung auf einen normalen Start in vollständiger Präsenz hat sich glücklicherweise bisher erfüllt.
Ich danke allen, die durch ihr besonnenes Verhalten und durch das Beachten der erforderlichen Regeln dazu beitragen.
Auf Grundlage der aktuellen Bestimmungen (Thür. Corona-Eindämmungserlass vom 23.08.21, Allgemeinverfügung … vom 03.09.21 und Thür. VO über Infektionsschutzregeln vom 04.09.21 bis 22.02.22) und unseren schulinternen Festlegungen möchte ich folgende Punkte für die nächsten Wochen als verbindlich zusammenfassen:
1. Die Festlegungen des Hygieneplanes vom 05.07.21 gelten weiter (AHA, L).
2. Zum Testen:
– bis 19.09.21 Pflicht (Lolli-Tests ggf. auch als Spucktests möglich)
– ab 22.09.21 nach Warnstufen (1 und 2 verbindliches Testangebot, ab Warnstufe 3 Pflicht)
– ggf. Ausgabe der Bescheinigungen durch Klassenleiter
– Befreiung durch ärztliches Attest
– Aktuell nehmen alle Schüler (außer Geimpfte bzw. Genesene) an der zweimaligen Wochentestung teil.
3. MNB:
– bis 19.09.21 Pflicht im Gebäude und im Unterricht, Pausen bei Lüftungsphasen
– ab 22.09.21 Pflicht im Gebäude und dringende Empfehlung im Unterricht
– Befreiung durch Attest mit Diagnose bzw. Diagnoseschlüssel zu den möglichen Beeinträchtigungen
4. Übersichten zum Status in den jeweiligen Klassen sind durch die Klassenleiter an den Schulleiter zu übermitteln (Anzahl Geimpfte, Genesene/6 Monate Gültigkeit, restliche Schüler in wöchentlicher Testung). Ggf. sind Nachweise einzusehen.
5. Bei Schülern bzw. Lehrern mit deutlichen Symptomen wie starken Bauchschmerzen, Störung des Geruchs- und Geschmackssinns, Kopf- und Gliederschmerzen, akute Bronchitis, Pneumonie, Fieber, trockenen Husten wird ein Betretungsverbot ausgesprochen. Quarantänemaßnahme: 5 Tage nach positivem Test.
6. Frühwarnsystem:
– Sicherheitspuffer bis 19.09.21
– Warnstufen
. Basisstufe- grün / bis 35/ Inzidenzwerte
. Warnstufe 1 – gelb / 35-99,9 / verbindliches Testangebot
. Warnstufe 2 – orange / 100-200 / verbindliches Testangebot
. Warnstufe 3 – rot / über 200 / verpflichtende Testung in der Schule
7. Risikogruppen:
Befreiung vom Präsenzunterricht möglich, wenn schwere Krankheitsverläufe in Betracht kommen könnten.
8. Zutritt von Eltern und eintrittsfremden Personen nach Punkt 4.4. der Allgemeinverfügung nur dann, wenn Nachweise über Testung oder Impfung bzw. Genesung vorliegen. Dies ist bei den jetzigen Elternberatungen zu beachten.
Wir wünschen uns einen erfolgreichen Verlauf der nächsten Wochen und Monate und hoffen, dass die 4. Welle der Pandemie in ihren Auswirkungen geringer ausfällt als die letzten Wellen, damit sich das Schulleben wieder voll entfalten kann. Setzen wir dabei weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit.
OStD Dr. Rühl
Schulleiter