Festlegung zur Mund-Nasen-Bedeckung/Maskenpflicht am Gymnasium Gleichense
Liebe Eltern und Schüler,
alle Festlegungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise dienen dem Schutz aller und sind Bestandteil der Hausordnung (u.a. MNB, Abstand, Händehygiene).
Daraus ergeben sich folgende verbindliche Regelungen:
- Verstöße gegen die Hausordnung können in diesem Zusammenhang gemäß ThürSchulG § 51 geahndet werden (auch ohne Anhörungsverfahren).
- Schüler (bzw. deren Eltern, die dieses Verhalten dulden) begehen z.B. bei Verweigerung des Tragens einer MNB eine Verletzung der Hausordnung. Dies lässt eine weitere Beschulung am betreffenden Tag nicht zu.
- Eine solche absichtliche Verweigerung führt zugleich zu einer Schulpflichtverletzung (durch die Schulleitung). Diese kann zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren führen, was durch ein Bußgeld geahndet wird (durch den Schulträger). Dies gilt nicht für Schüler, die ein ärztliches Attest vorweisen, dass aus gesundheitlichen Gründen keine MNB getragen werden kann.
- In konkreten Einzelfällen wird andererseits jedem Schüler, der z.B. einmalig seine MNB verloren oder vergessen hat, ggf. über seine Lehrer, das Sekretariat oder die Schulleitung geholfen.
- Dagegen droht jedem Schüler im Wiederholungsfalle und bei bewusstem Fehlverhalten das o.g. Verfahren.
Im Interesse der ganzen Schulgemeinde bitten wir um entsprechende Beachtung.
Mit freundlichen Grüßen
gez. OStD Dr. Rühl/SL