Information zum Masernschutzgesetz/Anzeige
Liebe Eltern,
hiermit informiere ich Sie über die Anzeigepflicht des aktuell bestehenden Maserschutzstatus (mindestens 2 Impfungen) Ihres Kindes.
Diese Maßnahme dient dem Gesundheitsschutz aller Schüler und findet auf Grundlage des Gesetzes für den Schutz vor Masern und der Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) vom 01.03.2020.
Die Nachweise können durch Vorlage des Impfausweises oder ein ärztliches Attest (ggf. auch eines Attestes über eine medizinische Kontraindikation, die Impfungen ausschließt) erfolgen. Alle noch nicht in den Grundschulen erfassten Schüler werden zunächst in den 5. Klassen (bis 18.09.2020, ggf. während der Elternabende) abgeklärt (Vorlage bei den Klassenleitern).
Danach folgen die Klassen 6 bis 12. (alle Schüler, auch über die Klassenleiter, bis 30.09.2020) Anschließend erfolgt eine diesbezügliche Dokumentation (ggf. als Vorlage an das Schulamt bzw. Gesundheitsamt).
Dr. V. Rühl