Verhaltensregeln im Schulbetrieb
Die Schutz- und Hygienemaßnahmen sind in Unterrichts- und Pausenzeiten strikt einzuhalten.
- Kontaktbeschränkung, Abstand mindestens 1,50 m (Empfehlung)
- Händehygiene (20-30 Sekunden), Beachtung bei Kontakt mit Türgriffen u.a., Händeschütteln, Umarmungen vermeiden
- Husten- und Niesetikette (Armbeuge)
- Tragen von Mundschutz (Mund-Nasen-Bedeckung) auf allen Unterrichts- und Schulwegen (Gebäude, Schulhof bei Nichteinhaltung des Mindestabstandes)
- Unterricht bei offenen Türen sinnvoll (Einzelentscheidung)
- Lüften der Unterrichtsräume (Stoßlüften) nach jeder Unterrichtsstunde
- Gruppenstärken bei Unterrichtssequenzen (20 Personen als Regelfall/entsprechend der Raumgröße ggf. mehr)
- Betretungsverbot bei Krankheitssymptomen (Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust Geruchs- oder Geschmackssinn, Halsschmerzen)
- Umsetzung der hygienischen Maßnahmen des Schulträgers (Reinigungsregime)
- Beachtung der Risikogruppen (Schüler und Lehrer)
- Dienstberatungen und Sprechstunden sind auf ein absolutes Minimum zu begrenzen (großer Raum!; auch Mitwirkungsgremien)
- Beachtung der Maßnahmen auch auf den Toiletten
- Einschränkung der Projektarbeit (u.a. Gruppenarbeit, Experimente, Nutzung des Informatikraumes)
- Mittagessenversorgung erfolgt ab 31.08.20 unter Beachtung der entsprechenden Vorschriften und unter Aufsicht
- Gemäß Hausordnung beginnt der Unterricht 7:20 Uhr unter Aufsicht des Lehrers (Abholung der Schüler auf dem Schulhof, größere Schüler selbständig bis zum Unterrichtsraum/Händehygiene ist an den ausgewiesenen Stellen bzw. im Klassenraum abzusichern)
(Grundlage: Schulinterner Hygieneplan, Vorgaben des TMBJS, Festlegungen des Schulträgers)
gez. OStD Dr. Rühl/SL