Elterninformation Klasse 5 bis 11

Liebe Eltern und Schüler,

nach der Rückkehr der Klassen 9 bis 12 in den teilweisen Präsenzunterricht bzw. in die Abiturprüfungen (nach Stufenplan 1. bis 4. Schritt), sind am 2. Juni die Klassen 5/1 und 5/2 sowie am 3. Juni die Klasse 5/3 , am 11. Juni alle Klassen 6 (vorgezogene Tage)  bzw. am 12. Juni die Klassen 7 und am 09. Juni die Klassen 8 im 5. und 6. Schritt vorgesehen.

Anteile des Distanzunterrichtes bleiben dabei bis zum Schuljahresende bestehen.

Aktuell ergeben sich dazu folgende Festlegungen, über die ich Sie hiermit informieren möchte:

  1. Alle Schüler der 5. bis 10. Klassen erhalten ein Jahreszeugnis, Klasse 11 für das Halbjahr 11/2.
  2. Die Leistungen des 1. Halbjahres werden dabei durch Leistungen aus dem 2. Halbjahr ergänzt. Häusliche Arbeiten können in diesem Zusammenhang eingebracht werden. Voraussetzung dafür ist, dass eine angemessene Rückkopplung zwischen den Fachlehrern und Schülern bzw. die Einbeziehung in Unterrichtssequenzen nach der Rückkehr stattgefunden haben. Darüber hinaus können Leistungen aus dem Präsenzunterricht ebenfalls einbezogen werden.
  3. Die Klassen 5 bis 8 rücken in die nächste Klassenstufe auf (ohne Versetzungsentscheidung).
  4. Die Klassen 9 und 10 werden nach Erfüllung der Notenvoraussetzung (§ 48 ThüSG, § 51 ThüSO) versetzt. Die BLF wird dabei eingerechnet.
  5. Ein freiwilliger Rücktritt nach § 55 ThüSO bleibt davon unberührt.
  6. Die Klassenleiter koordinieren weiterhin die Kontakte zu den Schülern und Eltern bzw. Fachlehrern und klären entsprechende Anfragen. Darüber hinaus stehe ich Ihnen ebenfalls bei Problemen jeder Zeit zur Verfügung.

 

Wir wünschen allen, dass der Abschluss des Schuljahres auch unter den schwierigen Bedingungen gelingt.

 

OStD Dr. Rühl/SL